Bitte beachten Sie die Studien-und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Informatik, §4(6): Zusätzlich zu den Modulen dieses Studiengangs kann im fachlichen Wahlpflichtbereich maximal eines der als „forschungsorientiert“ gekennzeichneten Module des Monobachelorstudiengangs Informatik belegt werden, wenn dieses Modul nicht schon im Bachelorstudium belegt wurde.
Zusätzlich zu den deklarierten "forschungsorientierten" Modulen sind die folgenden Module aus dem Pflichtbereich und dem fachliche Wahlpflichtbereich gem. Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Informatik §4(6) als „forschungsorientiert“ wählbar: